HAUSABFALLGEBÜHREN
Die Hausabfallgebühren setzen sich zusammen aus einer jährlichen Grundgebühr und einer Mengengebühr für Rest- und Bioabfalltonnen. Die Grundgebühr richtet sich nach der Anzahl der Personen pro Grundstück und wird per Gebührenbescheid angefordert. Die Mengengebühr begleichen Sie mit Gebührenmarken, die Sie kaufen und auf den Tonnendeckel kleben.
Gebührenmarken und Banderolen können Sie bei den rund 120 Verkaufsstellen im Landkreis erwerben oder direkt in unserem Online-Shop bestellen.
Grundgebühren
Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der Personen, die mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Nebenwohnsitze werden nicht veranlagt. Die Gebührensätze sind auf der Rückseite des Hausmüllgebührenbescheides aufgedruckt.
Grundgebühren für Haushalte mit:
1 Person | 43,00 Euro |
2 Personen | 65,00 Euro |
3 Personen | 79,00 Euro |
4 Personen | 92,00 Euro |
5 Personen | 111,00 Euro |
6 Personen | 132,00 Euro |
7 Personen | 154,00 Euro |
je weitere Person | 22,00 Euro |
Stand: 1. Januar 2024
Mengengebühren
Die Mengengebühren richten sich nach der Größe Ihrer Tonnen und Säcke.
Das bedeutet: Abfall vermeiden zahlt sich aus!
Restabfallmarke
40-Liter | 36,00 Euro |
60-Liter | 54,00 Euro |
80-Liter | 72,00 Euro |
120-Liter | 108,00 Euro |
240-Liter | 216,00 Euro |
Bioabfallmarke
60-Liter | 18,00 Euro |
80-Liter | 24,00 Euro |
120-Liter | 36,00 Euro |
240-Liter | 72,00 Euro |
Restabfallbanderole
40-Liter | 2,10 Euro |
60-Liter | 3,15 Euro |
80-Liter | 4,20 Euro |
120-Liter | 6,30 Euro |
240-Liter | 12,60 Euro |
Abfallsäcke
50-Liter | Restabfall | 5,40 Euro |
60-Liter | Gartenabfälle | 1,50 Euro |
Stand: 1. Januar 2024
Die Personenzahl auf dem Gebührenbescheid stimmt nicht?
Der Gebührenbescheid richtet sich nach den Einwohnerdaten der Bürgermeisterämter. Eventuell hat sich eine Person noch nicht umgemeldet. Bitte wenden Sie sich daher direkt an Ihr Einwohnermeldeamt.
Die Personenzahl wird sich im Laufe des Jahres ändern?
Bitte überweisen Sie trotzdem zunächst den auf dem Gebührenbescheid angeforderten Betrag. Änderungen in der Personenzahl werden dem Abfallwirtschaftsbetrieb vom Bürgermeisteramt übermittelt. Die Abfallgebühren werden monatlich angepasst. Sie erhalten im Laufe des Jahres – spätestens zu Beginn des nächsten Jahres – einen Änderungsbescheid. Ihr Guthaben wird entsprechend verrechnet oder auf Wunsch gerne erstattet.
Kann der Bescheid auch direkt an den Mieter geschickt werden?
Nein. Gebührenschuldner ist immer der Grundstückseigentümer. Sie können die Abfallgebühren aber über die Nebenkostenabrechnung mit den Mieterinnen und Mietern abrechnen.
Sie haben Ihr Haus verkauft?
Teilen Sie uns bitte die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer per Fax, E-Mail oder Brief mit. Die Anpassung erfolgt monatsgenau. Sie erhalten dann von uns einen entsprechenden Schlussbescheid, aus dem hervorgeht, ob und welche Gebühren Sie noch entrichten müssen.
Sie möchten ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilen?
Sie können hierfür unser PDF-Formular herunterladen, direkt am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann im Original per Post oder als eingescanntes PDF (mit Ihrer Original-Unterschrift) per E-Mail an mandat.awb@landratsamt-heilbronn.de senden.
Bitte beachten Sie: Aus rechtlichen Gründen ist keine elektronische Rücksendung des PDF-Formulars ohne Ihre Original-Unterschrift möglich.
Bitte achten Sie auf eine ausreichende Kontodeckung, um Gebühren für eine Bankrücklastschrift zu vermeiden. Nach einer Rücklastschrift ruht Ihr SEPA-Lastschriftmandat, das Sie durch einen formlosen Antrag bei uns erneut aktivieren können.
Ihre Bankverbindung hat sich geändert?
Auf dem Gebührenbescheid ist die Kontonummer aufgedruckt, von der die Gebühren eingezogen werden. Falls sich die Bankverbindung geändert hat, können Sie uns die neuen Daten formlos per Fax oder E-Mail mitteilen.
Welchen Verwendungszweck soll ich bei der Überweisung angeben?
Die Angabe der Vertragskontonummer ist ausreichend. Diese 7-stellige Zahl beginnt mit der Ziffer 6 und steht unter „Bescheiddaten“.
Wie lautet die Bankverbindung des Abfallwirtschaftsbetriebes?
IBAN: DE74 6205 0000 0000 0055 86
Warum erhalte ich einen Änderungsbescheid für das vergangene und einen Jahresbescheid für das laufende Jahr?
Wenn sich im vergangenen Jahr noch Änderungen in der Personenzahl ergeben haben, erhalten Sie hierfür einen Änderungsbescheid. Für das laufende Jahr erhalten Sie den regulären Jahresbescheid, auf dem die Posten des Änderungsbescheids des vergangenen Jahres berücksichtigt und verrechnet sind. Bitte überweisen Sie daher nur den Betrag, der auf Ihrem Jahresbescheid für das laufende Jahr aufgedruckt ist. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird selbstverständlich nur der verrechnete Betrag auf dem Bescheid für das laufende Jahr eingezogen.
Kontakt
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E-Mail: veranlagung1@landratsamt-heilbronn.de
Telefon: 07131 994-221
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